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   BVerwG, 12.10.1978 - II C 17.76   

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BVerwG, 12.10.1978 - II C 17.76 (https://dejure.org/1978,744)
BVerwG, Entscheidung vom 12.10.1978 - II C 17.76 (https://dejure.org/1978,744)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Oktober 1978 - II C 17.76 (https://dejure.org/1978,744)
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Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 56, 308
  • DÖV 1979, 335
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BVerwG, 29.11.1979 - 2 C 14.77

    Dachorganisation - Gewerkschaft - Beamtenschaft - Spitzenorganisation

    Auch Dachorganisationen von Gewerkschaften, die nur einen beschränkten Kreis der Beamtenschaft vertreten, sind keine Spitzenorganisationen im Sinne von § 94 BBG (im Anschluß an BVerwGE 56, 308 [BVerwG 12.10.1978 - 2 C 17/76]).

    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 12. Oktober 1978 - BVerwG 2 C 17.76 - (BVerwGE 56, 308 [BVerwG 12.10.1978 - 2 C 17/76]) entschieden, daß reine Fachorganisationen, die nur einen beschränkten Kreis der Beamtenschaft vertreten und daher für die Belange der Beamtenschaft als solcher nicht von erheblicher Bedeutung sein können, nicht als Spitzenorganisationen im Sinne von § 58 des Beamtenrechtsrahmengesetzes - BRRG - anzusehen sind.

    Allerdings betraf der durch Urteil vom 12. Oktober 1978 - BVerwG 2 C 17.76 - (a.a.O.) entschiedene Fall den Landesverband Niedersachsen des Bundes Deutscher Kriminalbeamter - BDK - und damit keinen Dachverband, wie die Klägerin, der nach § 4 der Satzung keine natürlichen Personen, sondern nur Verbände angehören.

    Auf diese Weise kann eine sonst kaum abgrenzbare Zersplitterung des Beteiligungsverfahrens verhindert und damit dessen Praktikabilität gewährleistet werden (vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerwGE 56, 308 [BVerwG 12.10.1978 - 2 C 17/76] [315]).

    Die - zum Teil bereits im Urteil vom 12. Oktober 1978 - BVerwG 2 C 17.76 - (a.a.O.) angeführten - Gesetzesmaterialien, die zur Stütze eines bereits aus dem objektiven Gesetzesinhalt abgeleiteten Ergebnisses oder zur Behebung von Zweifeln bei der Auslegung nicht eindeutiger Vorschriften herangezogen werden können (BVerfGE 11, 126 [130 f.]; BVerwG, Urteil vom 27. September 1968 - BVerwG 6 C 14.66 - [Buchholz 232 § 109 BBG Nr. 17] und BVerwGE 42, 233 [BVerwG 29.03.1973 - II C 6/72] [236]) und die auszuwerten auch das Revisionsgericht befugt ist (BVerwGE 36, 192 [214]; 52, 84 [89]), bestätigen die Richtigkeit der Auffassung, daß zu den "Spitzenorganisationen" im Sinne des § 94 BBG nicht die lediglich die Belange einer Beamtengruppe vertretenden Dachorganisationen gehören.

    Wie der erkennende Senat im Urteil vom 12. Oktober 1978 - BVerwG 2 C 17.76 - (a.a.O.) ausgeführt hat, wird ein etwa durch Art. 9 Abs. 3 GG geschütztes Recht auf negative Koalitionsfreiheit durch den Ausschluß von der Beteiligung an der Vorbereitung beamtenrechtlicher Regelungen nicht berührt.

    Für die Entscheidung des Rechtsstreits ist es - entgegen der Auffassung der Klägerin - unerheblich, ob die GdP und der BDVR Spitzenorganisationen im Sinne des § 94 BBG sind oder als solche behandelt und an der Vorbereitung allgemeiner Regelungen der beamtenrechtlichen Verhältnisse beteiligt worden sind (zu den unterschiedlichen Beteiligungsformen vgl. auch BVerwGE 56, 308 [BVerwG 12.10.1978 - 2 C 17/76]).

  • BVerwG, 25.10.1979 - 2 N 1.78

    Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen - Verletzung von

    - So ist etwa hinsichtlich des Begriffs der "Spitzenorganisationen" streitig, ob hierunter nur Dachorganisationen fallen oder auch andere Beamtenverbände, sofern sie nicht reine Fachverbände sind und für die Vertretung von Beamteninteressen wesentliche Bedeutung haben (vgl. BVerwGE 56, 308 [BVerwG 12.10.1978 - 2 C 17/76] [311 ff.]; Juncker, DöD 1972, 101 ff., jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Der Gesetzgeber war zu einer solchen Regelung aber nicht von Verfassungs wegen verpflichtet (BVerwGE 56, 308 [BVerwG 12.10.1978 - 2 C 17/76] [315]).

    Stand es dem Gesetzgeber aber von Verfassungs wegen frei, eine Beteiligungsvorschrift zu schaffen oder von einer solchen überhaupt abzusehen (BVerwGE 56, 308 [BVerwG 12.10.1978 - 2 C 17/76] [315]), so war er auch bei deren Ausgestaltung frei und in bezug auf Rechtsverordnungen nicht gehalten, sie als (einschränkende) verfahrensrechtliche Regelungen der Ermächtigungsnormen zu gestalten.

  • BVerwG, 10.01.2006 - 6 P 10.04

    Arbeitszeit; Altersermäßigung; Pflichtstunden; Lehrer; Hebung der

    Diese auf Kompromiss angelegte koordinierende Aufgabenstellung schließt es aus, die besonderen Belange einzelner Beschäftigtengruppen zu vertreten (Urteile vom 12. Oktober 1978 - BVerwG 2 C 17.76 - BVerwGE 56, 308 und vom 29. November 1979 - BVerwG 2 C 14.77 - Buchholz 232 § 94 BBG Nr. 3; Beschluss vom 11. Februar 1981 - BVerwG 6 P 20.80 - BVerwGE 61, 334 ).

    Durch die Beschränkung dieser Befugnis auf die jeweiligen Spitzenorganisationen soll sichergestellt werden, dass das Normsetzungsverfahren im Interesse seiner Effektivität nicht mit einer Auseinandersetzung von - untereinander möglicherweise unvereinbaren oder sogar unrealistischen - Sonderinteressen einzelner Beamtengruppen belastet wird (Urteile vom 12. Oktober 1978 - BVerwG 2 C 17.76 - und vom 29. November 1979 - BVerwG 2 C 14.77 - sowie Beschluss vom 11. Februar 1981 - BVerwG 6 P 20.80 -, jeweils a.a.O.).

  • BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 20.80

    Zulässigkeit der Wahlanfechtung durch gewerkschaftliche Spitzenorganisationen -

    Die Aufgabe der Spitzenorganisation ist es, die allgemeinen Belange ihrer Mitgliedsverbände wahrzunehmen und sie gegenüber den in Betracht kommenden Stellen zu vertreten, wobei sie die häufig einander widerstreitenden Gruppeninteressen hinsichtlich ihrer Förderung abzuwägen und innerhalb ihrer Organisation auszugleichen hat (s. dazu BVerwGE 56, 308 [BVerwG 12.10.1978 - 2 C 17/76] [313]).

    Durch die Beschränkung dieser Befugnis auf gewerkschaftliche Spitzenorganisationen soll, wie der 2. Senat ausgesprochen hat, sichergestellt werden, daß im Interesse der Effektivität des Normsetzungsverfahrens dieses nicht mit einer Auseinandersetzung von - untereinander möglicherweise unvereinbaren oder sogar unrealistischen - Sonderinteressen einzelner Beamtengruppen belastet wird(Urteil vom 29. November 1979 - BVerwG 2 C 14.77 - [Buchholz 232 § 94 BBG Nr. 3] im Anschluß an BVerwGE 56, 308 [BVerwG 12.10.1978 - 2 C 17/76]).

  • BVerwG, 18.07.1996 - 8 B 85.96

    Ungültigkeit der Wahl zum Bürgermeister wegen früherer Stasi-Tätigkeit

    Mangels einer Klage aus dem Beamtenverhältnis im Sinne des § 126 BRRG gilt dies nach § 127 Nr. 2 BRRG auch für die Auslegung und Anwendung von Vorschriften des Landesbeamtenrechts (vgl. Urteil vom 12. Oktober 1978 - BVerwG 2 C 17.76 - Buchholz 230 § 58 BRRG Nr. 1 S. 1 (2 f.) m.w.N.; Beschlüsse vom 8. Dezember 1987 - BVerwG 2 B 34.87 - Buchholz 240 § 65 BBesG Nr. 1 S. 1 und vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 B 7.89 - Buchholz 421.20 Hochschulpersonalrecht Nr. 43 S. 41).
  • OVG Saarland, 21.10.2014 - 1 B 285/14

    Anspruch eines Berufsverbands auf Teilnahme an gemeinsamen Spitzengesprächen

    Der Antragsteller ist als Berufsverband der saarländischen Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, in dem mehr als die Hälfte der saarländischen Richter und Staatsanwälte organisiert sind, eine Spitzenorganisation im Sinne dieser Vorschriften.(vgl. zum Begriff der Spitzenorganisation: BVerwG, Urteile vom 12.10.1978 - II C 17.76 - und vom 29.11.1979 - II C 14.77-, jew. juris) Dies ist zwischen den Beteiligten unstreitig und unterliegt aus Sicht des Senats keinem Zweifel.

    Denn die Vorschrift stellt wie die Vorgängervorschrift des § 58 BRRG(BVerwG, Urteil vom 12.10.1978, a.a.O., Rdnr. 26) Mindestanforderungen an den Landesgesetzgeber, die dieser jedenfalls auszuschöpfen hat.

  • BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 21.80

    Wahlrecht von Kreisbediensteten - Personalversetzungen - Landesverwaltung -

    Die Aufgabe der Spitzenorganisation ist es, die allgemeinen Belange ihrer Mitgliedsverbände wahrzunehmen und sie gegenüber den in Betracht kommenden Stellen zu vertreten, wobei sie die häufig einander widerstreitenden Gruppeninteressen hinsichtlich ihrer Förderung abzuwägen und innerhalb ihrer Organisation auszugleichen hat (s. dazu BVerwGE 56, 308 [313]).

    Durch die Beschränkung dieser Befugnis auf gewerkschaftliche Spitzenorganisationen soll, wie der 2. Senat ausgesprochen hat, sichergestellt werden, daß im Interesse der Effektivität des Normsetzungsverfahrens dieses nicht mit einer Auseinandersetzung von - untereinander möglicherweise unvereinbaren oder sogar unrealistischen - Sonderinteressen einzelner Beamtengruppen belastet wird (Urteil vom 29. November 1979 - BVerwG 2 C 14.77 - [Buchholz 232 § 94 BBG Nr. 3] im Anschluß an BVerwGE 56, 308).

  • VerfGH Saarland, 17.12.1996 - Lv 3/95

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen der Beamten für Wahlleistungen bei stationärer

    Zudem verbleibe den Koalitionen von Beamten auch ohne eine Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren die genügende Möglichkeit einer effektiven Betätigung zur Wahrung und Förderung der Belange ihrer Mitglieder (BVerwGE 56, 308, 315; so auch Schütz, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, 5. Aufl., 106. Lieferung, § 106 LBG NRW Rdn. 7; Fischbach, BBG, 3. Aufl., § 94 Anm. 5; Wenzel, DÖD, 63, 141; Jekewitz, Der Staat 1996, S. 101/102).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2007 - 4 B 10.07

    Zum Umfang der Lehrverpflichtung eines Studienrates an einem Gymnasium in Berlin

    Es steht dem Gesetzgeber sogar frei, von einer Beteiligung schlechthin abzusehen (BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 1978 - 2 C 17.76 -, BVerwGE 56, 308, 315; Beschluss vom 25. Oktober 1979, a.a.O., S. 55).
  • BSG, 26.01.1994 - 6 RKa 33/91

    Honorarverteilungsmaßstab - Grenzbeträge - Grundrechtsverletzung

    Das Revisionsgericht kann nichtrevisibles Recht auch nicht anders auslegen als das Tatsachengericht (vgl zB BVerwGE 56, 308, 309).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2007 - 4 B 4.07

    Erhöhung der Pflichtstundenzahl der Lehrer rechtmäßig

  • BVerwG, 03.02.1993 - 2 B 211.92

    Ein privates Krankenhaus als Sanatorium - Eine Klage aus dem Beamtenverhältnis -

  • BVerwG, 23.05.1986 - 2 B 16.86

    Anspruch eines Verlages auf Zulassung einer Gesetzessammlung - Zulassung einer

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